Neue EU-Agenda für Unternehmensbesteuerung

Die EU-Kommission hat am 18.5.2021 eine Mitteilung über die Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert angenommen, um ein solides, effizientes und faires Unternehmenssteuersystem in der EU zu fördern.

Laut der Pressemitteilung der EU-Kommission werden in der Mitteilung über die Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert sowohl eine langfristige als auch eine kurzfristige Vision skizziert, wie die Erholung Europas nach der COVID-19-Pandemie unterstützt und angemessene öffentliche Einnahmen in den kommenden Jahren gewährleistet werden können.

Ziel der neuen Unternehmensbesteuerung

Ziel seies, ein gerechtes und stabiles Unternehmensumfeld zu schaffen, das ein nachhaltiges Wachstum mit vielen neuen Arbeitsplätzen in der EU fördern und unsere offene strategische Autonomie stärken kann. In der Mitteilung werden die Fortschritte aufgegriffen, die bei den Beratungen innerhalb der G20/OECD über die globale Steuerreform erzielt wurden.

BEFIT: Business in Europe: Framework for Income Taxation

Erstens werde die Kommission bis 2023 einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU vorlegen, der den Verwaltungsaufwand verringern, steuerliche Hindernisse beseitigen und die Bedingungen im Binnenmarkt unternehmensfreundlicher gestalten werde. Hiezu würden EU-weit einheitliche Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung mit einer gerechteren Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen (BEFIT). BEFIT werde

  • Bürokratie abbauen,
  • die Befolgungskosten senken,
  • Steuerschlupflöcher schließen,
  • Arbeitsplätze in der EU erhalten und
  • Investitionen im Binnenmarkt fördern.

Zudem werde BEFIT auch den anhängigen Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ersetzen, der damit zurückgezogen wird. Die Kommission werde umfassendere Überlegungen über die Zukunft der Besteuerung in der EU anstoßen, die 2022 in ein Steuer-Symposium münden sollen.

Steueragenda für die beiden kommenden Jahre

Zweitens werde in der Mitteilung auch eine Steueragenda für die beiden kommenden Jahre mit Maßnahmen zur Förderung produktiver Investitionen und des Unternehmertums, für einen besseren Schutz der nationalen Einnahmen und zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels dargelegt. Ausgangspunkt sei der ehrgeizige Fahrplan, der im letzten Sommer von der Kommission im Aktionsplan für Besteuerung vorgelegt wurde. Danach werden die Maßnahmen  u. a. Folgendes umfassen:

  • Größere öffentliche Transparenz durch den Vorschlag, dass bestimmte in der EU tätige Großkonzerne ihre effektiven Steuersätze veröffentlichen. Auch wird gegen den Missbrauch von Briefkastenfirmen durch neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung vorgegangen;
  • Unterstützung der Erholung durch Beseitigung der Verschuldungsanreize in der Unternehmensbesteuerung, wodurch die Fremdkapitalfinanzierung von Unternehmen gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung begünstigt wird. Mit diesem Vorschlag sollen die Unternehmen dazu veranlasst werden, ihre Tätigkeiten durch Eigen- anstatt durch Fremdkapital zu finanzieren.

Steuerliche Behandlung von Verlusten bei inländischen Sachverhalten

Drittens habe die Kommission eine Empfehlung über die steuerliche Behandlung von Verlusten bei inländischen Sachverhalten angenommen. Darin würden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Unternehmen den Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr zu gestatten. Dies werde Unternehmen zugutekommen, die in den Jahren vor der Pandemie rentabel waren, sodass sie ihre 2020 und 2021 erlittenen Verluste mit den Steuern verrechnen können, die sie vor 2020 gezahlt haben. Von dieser Maßnahme sollen insbesondere KMU profitieren.

Digitalabgabe und Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie

Die heutige Mitteilung sie Teil einer umfassenderen EU-Agenda für eine Steuerreform in den kommenden Jahren. Zusätzlich zu den in der Mitteilung dargelegten Reformen der Unternehmensbesteuerung werde die Kommission in Kürze Maßnahmen für eine gerechte Besteuerung in der digitalen Wirtschaft vorlegen. Sie werde eine Digitalabgabe als Eigenmittelquelle der EU vorschlagen. Überdies wird die Kommission in Kürze eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie und des CO2-Grenzausgleichssystems im Rahmen des "Fit-for-55"-Pakets und des europäischen Grünen Deals vorlegen.

Schlagworte zum Thema:  Steueränderungen, Unternehmenssteuer