Künftig deutlich höhere Strafzuschläge bei Selbstanzeige
Danach soll der Strafzuschlag auf die Steuerschuld in drei Stufen erhöht werden: Ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 EUR sollen künftig 10 Prozent fällig werden, ab 100.000 EUR 15 Prozent und ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million EUR 20 Prozent.
Bisher war ab einer Summe von 50.000 EUR ein Strafzuschlag von 5 Prozent zu zahlen - neben dem Verzugszins von 6 Prozent. Außerdem wird der Zeitraum, für den Steuerbetrüger ihre Finanzen offenlegen müssen, künftig von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Die Finanzminister wollen die Verschärfung auf ihrer Jahreskonferenz Ende nächster Woche in Stralsund endgültig beschließen. Ein höherer Strafzuschlag war zuletzt der umstrittenste Punkt. Die SPD wollte ursprünglich sogar erreichen, dass die klassische Selbstanzeige nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 5.000 EUR straffrei möglich ist. Bei größeren Summen sollte nur gegen Zuschlag von der Strafverfolgung abgesehen werden.
Auch der Vorschlag aus Bayern, ab einer Hinterziehungssumme von einer Million EUR die strafbefreiende Selbstanzeige ganz abzuschaffen, sei vom Tisch, hieß es.
Auf Eckpunkte hatten sich die Länder schon Ende März verständigt. Zuletzt war die Zahl der Selbstanzeigen deutlich gestiegen - auch angesichts der geplanten strengeren Regeln mit höheren Zuschlägen und Hürden. Auslöser für die Debatte war auch der Steuerbetrug des früheren FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß. Nach bisherigen Plänen sollen die neuen Regeln vom kommenden Jahr an gelten.
"Das Gesamtpaket zur Verschärfung der Selbstanzeige in Steuerstrafsachen steht", sagte der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD). Dies sei ein guter Tag für alle ehrlichen Steuerzahler: "Denn mit der Verschärfung der Selbstanzeige zeigen wir, dass Steuerbetrug kein Kavaliersdelikt ist." Ähnlich äußerten sich die Finanzminister anderer Bundesländer.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU), betonte: "Steuerhinterziehern steht der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit offen, sie werden dafür aber verstärkt zur Kasse gebeten."
Zuvor hatten sich die Länder geeinigt, dass Steuerhinterzieher in allen Fällen ihre Finanzen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren offenlegen müssen. Damit sei auch die umgehende Nachzahlung der hinterzogenen Steuern für den Zehn-Jahres-Zeitraum zwingend, um straffrei zu bleiben. Die Strafverfolgungsverjährung solle dazu auch bei einfacher Hinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden.
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