Geplante Steuerpflicht von Streubesitz-Verkäufen in der Kritik
Zwischen der großen Koalition und den Ländern zeichnet sich ein neuer Streit über die Besteuerung von Verkaufserlösen aus Firmenbeteiligungen ab. In der Union formiert sich Widerstand gegen eine vom Bundesfinanzministerium geplante und von den Ländern geforderte Steuerpflicht für Gewinne aus sogenannten Streubesitz-Beteiligungen. Damit werden frei handelbare Anteile bezeichnet, die nicht von Großinvestoren gehalten werden.
Dies wäre kein gutes Signal an Risikokapital-Geber und den Investitionsstandort Deutschland, kritisierten die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus und Michael Fuchs (beide CDU), am Dienstag (29.7.2015) in Berlin. Die Bemühungen der Koalition, Wagniskapital zu stärken, würden damit erschwert.
Der Vorschlag, eine Steuermäßigung für Wagniskapital vorzusehen, führe nur zu einem teilweisen Ausgleich. «Die Union hat in den Koalitionsverhandlungen Steuererhöhungen klar ausgeschlossen», so Brinkhaus und Fuchs. Die «rein fiskalgetriebene Steuerpolitik» der Länder, die sich von einer Steuerpflicht jährliche Mehreinnahmen von mehreren hundert Millionen Euro versprechen, sei nicht akzeptabel.
Das Bundesfinanzministerium hatte jüngst einen «Diskussionsentwurf» zur Reform der Investment-Besteuerung vorgelegt. Demnach können Risikokapital-Geber bei der Veräußerung von Firmenanteilen an jungen Start-up-Firmen mit Gewinn auf steuerliche Erleichterungen hoffen. Zugleich ist eine Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz-Beteiligungen an Kapitalgesellschaften vorgesehen.
Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit darauf gepocht, dass die Steuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung ebenso gestrichen wird, wie das für Gewinne aus Dividenden bereits erfolgte. Nach einem Bund-Länder-Streit über Steuerfragen hatte die Bundesregierung Ende 2014 zugesagt, Änderungswünsche der Länder zügig anzugehen und Gesetzeslücken zu schließen. Dabei ging es auch um eine Neuregelung zur steuerlichen Behandlung von Gewinnen aus Streubesitz.
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