DStV: Postive Stellungnahme zur EU-Brieftasche für Unternehmen

Der DStV hat seine Stellungnahme zu den geplanten Omnibusvorschriften für den Digitalbereich eingereicht. Ein zentrales Element des Gesetzespakets ist die Einführung einer EU-Brieftasche für Unternehmen.

Die EU-Brieftasche für Unternehmen (engl. European Business Wallet) soll eine vertrauenswürdige digitale Identität schaffen und den sicheren Austausch elektronischer Dokumente in den Bereichen B2G, B2B und G2G ermöglichen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sieht darin ein wichtiges Projekt mit erheblichem Potenzial für den Berufsstand.

EU-Brieftasche auch für kleinere Marktteilnehmer

Aus Sicht des DStV sollte die EU-Brieftasche nicht nur juristischen Personen, sondern auch Selbstständigen und Kleinstunternehmen offenstehen. Gerade kleinere Marktteilnehmer mit einem geringen Digitalisierungsgrad könnten von einer nutzerfreundlichen und kostengünstigen Identitätslösung profitieren, so der DStV. Ein niederschwelliger Zugang würde einen wichtigen Impuls für die digitale Transformation kleiner Unternehmen setzen. Für größere Unternehmen sollte hingegen eine verpflichtende Nutzung vorgesehen werden, um die Durchsetzungskraft des Instruments zu gewährleisten.

Abbildung eines digitalen Vollmachtsmanagements

Zugleich betont der DStV, dass Steuerberaterinnen und Steuerberater in Deutschland fortlaufend Vertretungsaufgaben für ihre Mandanten wahrnehmen, etwa in Steuer- und Verwaltungsverfahren. Diese Aufgaben müssen durch ein entsprechendes digitales Vollmachtsmanagement auch in der EU-Brieftasche abgebildet werden.

Dabei seien Doppelstrukturen zu vermeiden und das "Once-Only-Prinzip" konsequent umzusetzen. Bereits vorhandene Register- und Verwaltungsdaten müssten für die steuerberatenden Berufe einfach, vollständig und rechtssicher zugänglich sein. Ein vertrauenswürdiges, medienbruchfreies Vollmachtsmanagement stärke das Mandatsverhältnis und bilde die Grundlage für eine moderne, zukunftsfähige Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Berufsstand und Mandanten.

Verknüpfung mit persönlicher europäischer digitalen Identität

Darüber hinaus sollte die EU-Brieftasche für Unternehmen, nach Ansicht des DStV, mit der persönlichen europäischen digitalen Identität (EUDI) verknüpfbar sein, in der beispielsweise der Personalausweis hinterlegt werden kann. Eine solche Anbindung schaffe eine einheitliche digitale Identität und erleichtere den Wechsel zwischen geschäftlicher und privater Nutzung.

Ergänzend sollte die Brieftasche eine sichere Wallet-to-Wallet-Kommunikation ermöglichen. Ein solcher direkter, verschlüsselter Datenaustausch würde Übertragungsrisiken minimieren und sowohl für Mandanten als auch für Steuerberater ein hohes Maß an Datensicherheit und Vertrauen schaffen.

Stellungnahme des DStV zum Omnibus-Digital

Quelle: DStV, Mitteilung v. 15.10.2025

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