In einem umfangreichen Schreiben befasst sich die Finanzverwaltung mit Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG in der Fassung des JStG 2020.
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
In der steuerlichen Gewinnermittlung entstehen immer wieder Praxisfragen in Bezug auf Investitionsabzugsbeträge. Das BMF äußert sich in einem umfangreichen Schreiben zu den wichtigsten Grundsätzen. So wird thematisiert:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 1 EStG)
- Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen bei Durchführung begünstigter Investitionen und gleichzeitige gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 7g Abs. 2 EStG)
- Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 3 EStG)
- Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsfristen (§ 7g Abs. 4 EStG)
- Buchtechnische und verfahrensrechtliche Grundlagen
- Auswirkungen auf andere Besteuerungsgrundlagen
- Zeitliche Anwendung
BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001