Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen beantwortet

In einem umfangreichen Schreiben befasst sich die Finanzverwaltung mit Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG in der Fassung des JStG 2020.

Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

In der steuerlichen Gewinnermittlung entstehen immer wieder Praxisfragen in Bezug auf Investitionsabzugsbeträge. Das BMF äußert sich in einem umfangreichen Schreiben zu den wichtigsten Grundsätzen. So wird thematisiert:

  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 1 EStG)
  • Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen bei Durchführung begünstigter Investitionen und gleichzeitige gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 7g Abs. 2 EStG)
  • Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 3 EStG)
  • Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsfristen (§ 7g Abs. 4 EStG)
  • Buchtechnische und verfahrensrechtliche Grundlagen
  • Auswirkungen auf andere Besteuerungsgrundlagen
  • Zeitliche Anwendung

BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001