Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung ergänzt

Betriebsstätte ohne maßgebliche Personalfunktion
BMF stellt in seinem Schreiben klar, dass im Fall einer Betriebsstätte ohne maßgebliche Personalfunktion (z. B. Wind-, Solarkraftanlagen usw.) die Zugehörigkeit der Betriebsstätte zum Unternehmen ebenfalls eine andere Behandlung erfordern kann .Für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern und der Gewinnaufteilung können die Grundsätze der Textziffern 66 und 75 des Berichts über die Zurechnung von Gewinnen zu Betriebsstätten der OECD vom 22.7.2010 angewandt werden.
BMF, Schreiben v. 17.12.2019, IV B 5 - S 1341/19/10010 :003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6565
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.979
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.690
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1736
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.168
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.835
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.398
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.836
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.401
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.13945
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Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
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Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
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Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
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Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
15.04.2025
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Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
15.04.2025
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Ertragsteuerrechtliche Einordnung von Kryptowerten
15.04.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
08.04.2025
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Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung
07.04.2025
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Großangelegte Kontrollaktion beim Action Day gegen Schattenbanken
07.04.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
07.04.2025