Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung ergänzt
Betriebsstätte ohne maßgebliche Personalfunktion
BMF stellt in seinem Schreiben klar, dass im Fall einer Betriebsstätte ohne maßgebliche Personalfunktion (z. B. Wind-, Solarkraftanlagen usw.) die Zugehörigkeit der Betriebsstätte zum Unternehmen ebenfalls eine andere Behandlung erfordern kann .Für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern und der Gewinnaufteilung können die Grundsätze der Textziffern 66 und 75 des Berichts über die Zurechnung von Gewinnen zu Betriebsstätten der OECD vom 22.7.2010 angewandt werden.
BMF, Schreiben v. 17.12.2019, IV B 5 - S 1341/19/10010 :003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026