Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung ergänzt
Betriebsstätte ohne maßgebliche Personalfunktion
BMF stellt in seinem Schreiben klar, dass im Fall einer Betriebsstätte ohne maßgebliche Personalfunktion (z. B. Wind-, Solarkraftanlagen usw.) die Zugehörigkeit der Betriebsstätte zum Unternehmen ebenfalls eine andere Behandlung erfordern kann .Für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern und der Gewinnaufteilung können die Grundsätze der Textziffern 66 und 75 des Berichts über die Zurechnung von Gewinnen zu Betriebsstätten der OECD vom 22.7.2010 angewandt werden.
BMF, Schreiben v. 17.12.2019, IV B 5 - S 1341/19/10010 :003
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6605
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.953
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2756
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.105
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
740
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4962
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
473
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
456
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
454
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026