Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung ergänzt
Betriebsstätte ohne maßgebliche Personalfunktion
BMF stellt in seinem Schreiben klar, dass im Fall einer Betriebsstätte ohne maßgebliche Personalfunktion (z. B. Wind-, Solarkraftanlagen usw.) die Zugehörigkeit der Betriebsstätte zum Unternehmen ebenfalls eine andere Behandlung erfordern kann .Für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern und der Gewinnaufteilung können die Grundsätze der Textziffern 66 und 75 des Berichts über die Zurechnung von Gewinnen zu Betriebsstätten der OECD vom 22.7.2010 angewandt werden.
BMF, Schreiben v. 17.12.2019, IV B 5 - S 1341/19/10010 :003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.2185
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.447
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
907
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
8196
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
763
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
625
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4342
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
423
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
419
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
417
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
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Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
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Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026