Im November 2019 hat ein Erdbeben in Albanien große Schäden verursacht. Die Finanzverwaltung hat steuerliche Unterstützungsmaßnahmen beschlossen.
Erdbeben in Albanien
Das Erdbeben hat sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen. Für Unterstützungsmaßnamen, die zwischen 26.11.2019 und 31.12.2020 durchgeführt werden, gibt es steuerliche Erleichterungen.
Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen
Manch ein deutscher Unternehmer hat beispielsweise daraufhin albanischen Geschäftspartnern unentgeltlich Leistungen aus dem Betriebsvermögen zugewendet. Diese sind als Betriebsausgaben abziehbar, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist in diesem Fall aus Billigkeitsgründen nicht anzuwenden. Für Für Zuwendungen an betroffene Geschäftspartner, die nicht in Geld bestehen, ist also der Betriebsausgabenabzug denkbar.
Weitere Maßnahmen gelten für:
- Unterstützung an Arbeitnehmer
- Arbeitslohnspende
- Spenden
- Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften für durch das Erdbeben in Albanien geschädigte Personen
BMF, Schreiben v. 15.6.2020, IV C 4 - S 2223/19/10003 :002