Wie der DStV berichtet, soll der neue Erlass zum Umwandlungssteuerrecht voraussichtlich im September 2011 veröffentlicht werden.

Meldung des DStV (Deutscher Steuerberaterverband e. V.):

Nur wenige Themen bewegen die Praxis im Steuerrecht wie die fehlende Rechtssicherheit im Umwandlungssteuerrecht mangels neuen Erlasses seit dem Inkrafttreten des SEStEG im Jahr 2006.

Nach einer entscheidenden Sitzung der zuständigen Steuerreferenten des Bundes und der Länder soll aber der Durchbruch gelungen sein, womit die seit langem angekündigte Verbandsanhörung nunmehr Anfang kommenden Mai beginnen kann. Diese soll einen vergleichsweise knappen Zeitraum von sechs Wochen andauern.

Dies berichtete am 14.4.2011 Andreas Benecke, LL.M aus dem Bundesministerium der Finanzen auf einer Veranstaltung des "Vereins zur Förderung des Bilanz- und Steuerrechts sowie der Wirtschaftsprüfung in Berlin und Brandenburg e.V.".

Danach käme es ab Mitte Juli zu weiteren Abstimmungen in der Finanzverwaltung, so dass voraussichtlich im September der endgültige Erlass veröffentlicht werde. Parallel dazu werde geprüft, ob neben den überarbeiteten Anwendungsregelungen zusätzlich noch gesetzgeberischer Bedarf besteht.