
Da das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seine ressortspezifischen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kosten- und Ausgabenbasis zur Projektförderung überarbeitet hat, ändert das BMF Abschn. 10.2 Abs. 10 Satz 1 UStAE.
Die neu gefassten Nebenbestimmungen wurden am 18.10.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gelten für BMBF-Projekte mit einem Laufzeitbeginn ab dem 19.4.2018.
Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Abschn. 10.2 Abs. 10 Satz 1 UStAE. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
"Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98); diese gelten z.B. auch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU);"
Außerdem werden die Nummern 8 und 9 angefügt:
"8. Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017); diese gelten z.B. auch im Geschäftsbereich des BMWi und des BMU;"
"9. Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF); diese gelten z.B. auch im Geschäftsbereich des BMWi und des BMU."
BMF, Schreiben v. 3.8.2020, III C 2 - S 7200/19/10001 :004