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Für Busse, die in Deutschland nicht zugelassen sind und Personen befördern, gibt es umsatzsteuerliche Besonderheiten.
Das BMF hat ein Merkblatt veröffentlicht zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind.
Merkblatt zur Umsatzbesteuerung veröffentlicht
Das Merkblatt wird mit Stand 1.9.2020 neu herausgegeben und steht auf der Homepage des BMF in mehreren Sprachen (deutsch, englisch, französisch und schwedisch) zum Download bereit.
BMF, Schreiben v. 31.8.2020, III C 3 - S 7327/19/10001 :001
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Umsatzsteuer