Tauschähnliche Umsätze in der Entsorgungsbranche
Tauschähnlicher Umsatz
Die Finanzverwaltung bezieht sich in dem aktuellen Schreiben auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil v. 18.4.2024, V R 7/22). Ein tauschähnlicher Umsatz liegt demnach vor, wenn zwischen einem Unternehmer und dem Empfänger der Leistung ein rechtlicher Zusammenhang besteht, bei dem das Entgelt direkt im Austausch gegen die Leistung erfolgt.
Das Entgelt muss als Gegenwert für die Leistung betrachtet werden, die in der Lieferung oder einer anderen Leistung des Empfängers besteht. Der BFH entschied, dass es sich nur um eine Entsorgungsleistung handelt, wenn ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten Entsorgung nach einem in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verwertungsverfahren zur Rückgewinnung/Regenerierung von Abfällen übernimmt. Übernimmt. Ein tauschähnlicher Umsatz kommt nur dann in Frage, wenn der Abfallbesitzer eine Leistung oder Lieferung an das Entsorgungsunternehmen erbringt.
Dies ist nicht der Fall, wenn der Abfall lediglich zur Entsorgung überlassen wird, ohne dass eine Lieferung im rechtlichen Sinne erfolgt. Die Überlassung der verunreinigten Chemikalien stellt keine Lieferung an das Entsorgungsunternehmen dar.
Änderung des UStAE
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde dahingehend geändert, dass nun klargestellt wird, dass kein tauschähnlicher Umsatz vorliegt, wenn ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum Zweck der gesetzlichen Verwertung übernimmt, ohne dass eine entsprechende Lieferung durch den Abfallbesitzer erfolgt.
Die in diesem Schreiben dargelegten Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.2005
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.608
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1736
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.049
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.466
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.102
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.046
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
920
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7812
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
741
-
AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
-
Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
03.12.2025
-
Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
-
Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
26.11.2025
-
Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
26.11.2025
-
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
26.11.2025
-
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
25.11.2025
-
Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024
25.11.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.11.2025