Beteiligung des zuständigen Amtsträgers an einer tatsächlichen Verständigung

Tatsächliche Verständigung
Das BMF-Schreiben ergänzt ein früheres Schreiben (v. 30.7.2008, IV A 3 - S 0223/07/10002, Haufe Index I2031210). So wird. u.a. folgendes ergänzt:
"Das Dokument über den Abschluss der tatsächlichen Verständigung hat in dem Falle, in dem der für die Entscheidung zuständige Amtsträger an ihrem Abschluss ausnahmsweise nicht mitgewirkt hat, zusätzlich einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die tatsächliche Verständigung bis zur nachträglichen Zustimmung durch den für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger schwebend unwirksam ist. Darüber hinaus muss bis zum Zeitpunkt der nachträglichen Zustimmung auch dem Steuerpflichtigen ein Widerrufsrecht eingeräumt werden."
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.8515
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.796
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.453
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.941
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9246
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.263
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.188
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.485
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.25745
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.189
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
25.03.2025
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Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid
25.03.2025
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Anwendung der Sanierungsklausel
25.03.2025
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Anwendungsschreiben zur Zinsschranke
25.03.2025
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Anwendung von gleich lautenden Erlassen und BMF-Schreiben
25.03.2025
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Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag
20.03.2025
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Entlastung von Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug
19.03.2025
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Anwendungsschreiben zur neuen Kleinunternehmerbesteuerung
19.03.2025
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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
19.03.2025
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UStAE zum Vorliegen einer einheitlichen Reiseleistung geändert
17.03.2025