Beteiligung des zuständigen Amtsträgers an einer tatsächlichen Verständigung
Tatsächliche Verständigung
Das BMF-Schreiben ergänzt ein früheres Schreiben (v. 30.7.2008, IV A 3 - S 0223/07/10002, Haufe Index I2031210). So wird. u.a. folgendes ergänzt:
"Das Dokument über den Abschluss der tatsächlichen Verständigung hat in dem Falle, in dem der für die Entscheidung zuständige Amtsträger an ihrem Abschluss ausnahmsweise nicht mitgewirkt hat, zusätzlich einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die tatsächliche Verständigung bis zur nachträglichen Zustimmung durch den für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger schwebend unwirksam ist. Darüber hinaus muss bis zum Zeitpunkt der nachträglichen Zustimmung auch dem Steuerpflichtigen ein Widerrufsrecht eingeräumt werden."
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6445
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.930
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3166
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.141
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.524
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.201
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.094
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
919
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8672
-
Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
09.12.2025
-
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
09.12.2025
-
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
09.12.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
08.12.2025
-
AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
-
Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen
03.12.2025
-
Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
-
Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
26.11.2025
-
Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
26.11.2025