Lindner stellt neue Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche vor
Dies geht aus einer Mitteilung des BMF v. 3.5.2023 hervor, in der die neue Strategie vorgestellt wurde. Hierzu sagte Lindner. "Der Zoll wird mit der neuen Strategie noch schlagkräftiger, fokussierter und effizienter. Wir nutzen die Stärken des Zolls auch bei den Finanzermittlungen. Neben einer nachhaltigen Strafverfolgung gilt es, die Täter da zu treffen, wo es ihnen am meisten weh tut: Bei illegal erlangtem Vermögen."
Geplante Maßnahmen zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche
Danach soll die Generalzolldirektion Folgendes umsetzen:
- Einrichtung eines OK-Bekämpfungszentrums für den Zoll im Zollkriminalamt (ZKA)
- Schaffung von regionalen "OK-Ermittlungszentren" im Zollfahndungsdienst und in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch Priorisierung der Aufgabenwahrnehmung und durch regionale Schwerpunktsetzung
- Aufbau eines Innovationszentrums für die technische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung für den Zoll im ZKA
- Stärkung der verfahrensintegrierten Finanzermittlungen im Zoll
Darüber hinaus seien weitere querschnittliche Optimierungsmaßnahmen geplant, wie der Ausbau der Spezialeinheiten des Zolls und die Optimierung der Fortbildung.
Digitalisierung der Ermittlungen
Ein maßgeblicher und übergreifender Aspekt sei die umfassende Digitalisierung der Ermittlungen. Diese wird künftig einen wesentlichen Beitrag für die Entlastung der Ermittlungsprozesse im Zoll leisten und eine noch schnellere und effizientere Aufgabenwahrnehmung ermöglichen.
Durch die Intensivierung und Verzahnung der delikts- und einheitenübergreifenden Zusammenarbeit (insbesondere zwischen den regionalen OK-Ermittlungszentren, aber auch mit den übrigen Bereichen des Zolls) werde zudem eine stärkere Vernetzung und gegenseitige Unterstützung der Ermittlungseinheiten sichergestellt.
Personelle Stärkung
Für eine personelle Stärkung im Zuge der Reform sollen Planstellen aus bestehenden Haushaltvermerken priorisiert dem Zollfahndungsdienst zugeführt werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9745
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.056
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
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Finale Staatenaustauschliste 2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
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