Steuerverwaltung: Steuerdaten-Übermittlungsverordnung und -Abrufverordnung geändert (BMF)
Aufgrund § 1 Abs. 2 StDÜV, die zuletzt durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geändert worden ist, § 8 StDAV und unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die im BMF-Schreiben dargestellten Regelungen getroffen.
BMF, Schreiben v. 16.11.2011, IV A 7 - O 2200/09/10009 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.4375
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.783
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.365
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.750
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.4966
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.069
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.807
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.767
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
1.0202
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
985
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Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags
13.06.2025
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KI-Einsatz bei der Steuerfahndung
12.06.2025
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Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA)
11.06.2025
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Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
11.06.2025
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Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
06.06.2025
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
05.06.2025
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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
05.06.2025
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Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach DBA-Frankreich
27.05.2025
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Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG
22.05.2025
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Grenzüberschreitende Prüfungszusammenarbeit
20.05.2025