Steuerverwaltung: Steuerdaten-Übermittlungsverordnung und -Abrufverordnung geändert (BMF)
Aufgrund § 1 Abs. 2 StDÜV, die zuletzt durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geändert worden ist, § 8 StDAV und unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die im BMF-Schreiben dargestellten Regelungen getroffen.
BMF, Schreiben v. 16.11.2011, IV A 7 - O 2200/09/10009 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3545
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
882
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
698
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
572
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4126
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
406
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
326
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
303
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
259
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Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
30.09.2026
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Leistungsort bei grenzüberschreitender KFZ-Überlassung zur Privatnutzung
29.09.2026
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Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
25.09.2026
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Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer
22.09.2026
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Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
21.09.2026
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
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Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
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Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026