Steuerverwaltung: Steuerdaten-Übermittlungsverordnung und -Abrufverordnung geändert (BMF)
Aufgrund § 1 Abs. 2 StDÜV, die zuletzt durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geändert worden ist, § 8 StDAV und unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die im BMF-Schreiben dargestellten Regelungen getroffen.
BMF, Schreiben v. 16.11.2011, IV A 7 - O 2200/09/10009 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.5315
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.977
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3126
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.106
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
761
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
751
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5642
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
465
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
459
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
433
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026
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Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
15.04.2026
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026