Finanzministerien der Länder stellen aufgrund der Dürre steuerliche Erleichterungen in Aussicht
Außergewöhnliche Wetterlagen erfordern außergewöhnliche Steuerregeln: Bereits in der Vergangenheit haben die Finanzministerien der Länder auf extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Frost und Sturm reagiert und per Erlass steuerliche „Hilfspakete“ für Geschädigte geschnürt.
Hitze und Trockenheit
Angesichts der seit Wochen andauernden Hitze und Trockenheit in Deutschland erwarten Landwirte hierzulande teils massive Ernteausfälle und Futtermittelknappheit. Die Finanzministerien einiger Bundesländer haben wegen dieser Wetterextreme nun erste Signale für Steuererleichterungen ausgesendet. Hier die Verlautbarungen im Überblick:
- Brandenburg: Landesfinanzminister Christian Görke hat das Kabinett darüber informiert, dass die Finanzämter geschädigten landwirtschaftlichen Betrieben bei steuerlichen Fragen entgegenkommen und über Steuerstundungen und Vorauszahlungsanpassungen "unter Berücksichtigung der besonderen Notlage" umgehend entscheiden werden (Pressemitteilung v. 31.7.2018).
- Niedersachsen: Das Niedersächsische Finanzministerium kündigt an, dass betroffene Landwirte Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen und Anpassung von Steuervorauszahlungen stellen können. Die Finanzämter sollen dabei die Notsituation der Landwirte angemessen berücksichtigen (Pressemitteilung v. 20.7.2018).
- Saarland: Landesfinanzminister Peter Strobel rät Landwirten, bei absehbaren Einnahmeausfällen finanzielle Entlastungen bei ihren Finanzämtern in Form von Billigkeitsmaßnahmen zu beantragen. Strobel erklärt, dass weitergehende steuerliche Maßnahmen der bundesweiten Abstimmung bedürfen und vom Ausmaß der Schäden im Bundesgebiet abhängen (Pressemitteilung v. 1.8.2018).
- Sachsen: Das Staatsministerium der Finanzen kündigt an, dass die sächsischen Finanzämter die Belange der betroffenen Landwirte angemessen berücksichtigen werden und ihnen bei Einzelfallentscheidungen über Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen (z.B. Stundungen) oder Vorauszahlungsherabsetzungen größtmöglich entgegenkommen werden (Pressemitteilung v. 6.7.2018).
- Sachsen-Anhalt: Landesfinanzminister André Schröder erklärt, dass die Finanzämter die besondere Situation in der Landwirtschaft angemessen berücksichtigen und über Anträge auf Steuerstundungen oder Vorauszahlungsanpassungen schnell entscheiden werden (Pressemitteilung v. 2.7.2018).
- Thüringen: Landesfinanzministerin Heike Taubert rät betroffenen Landwirten, Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen und Anpassung von Steuervorauszahlungen bei ihren Finanzämtern zu stellen. Sie kündigt an, dass die Ämter hierüber schnell entscheiden und im Rahmen ihrer Ermessensspielräume die besondere Situation in der Landwirtschaft berücksichtigen werden. Laut Taubert werden weitere Hilfsmaßnahmen geprüft (Pressemitteilung v. 31.7.2018).
- Bremen: Auch das Finanzressort Bremen kündigt in Absprache mit dem für Landwirtschaft zuständigen Umweltressort an, dass für betroffene Landwirte die Möglichkeit besteht, Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen (z.B. Stundungen) oder Anpassung der Vorauszahlungen unter Einbeziehung der aktuellen Situation bei den Finanzämtern in Bremen und Bremerhaven zu stellen (Pressemeldung v. 9.8.2018).
Alle Finanzministerien raten den betroffenen Landwirten, sich frühzeitig mit ihren zuständigen Finanzämtern in Verbindung zu setzen.
Hinweis: Die Hinweise der Finanzministerien sind derzeit noch eher allgemein gehalten und beschränken sich zumeist auf Steuerstundungsmöglichkeiten und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Es bleibt abzuwarten, ob weitergehende Steuerentlastungen und Agrarhilfen beschlossen werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am 31.7.2018 erklärt, dass derzeit noch nicht über Dürrehilfen des Bundes entschieden werden kann. Nötig seien zunächst repräsentative Daten, die erst mit dem Erntebericht Ende August 2018 vorlägen.
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