Ermäßigter Steuersatz für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
Inklusionsbetriebe und Umsatzsteuersatz
In Abschn. 12.9 Abs. 13 UStAE werden für Inklusionsbetriebe nach § 215 Abs. 1 SGB IX bestimmte Kriterien benannt, anhand derer zu prüfen ist, ob diese Einrichtungen in erster Linie der Erzielung von zusätzlichen Einnahmen dienen. Das BMF macht aktuell darauf aufmerksam, dass der Kreis der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Beschäftigten eines Inklusionsbetriebs auf die psychisch kranken beschäftigten Menschen nach § 215 Abs. 4 SGB IX ausgedehnt wird. Der UStAE wird entsprechend geändert. Das aktuelle BMF-Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 23.5.2019, III C 2 - S 7242-a/19/10001 :001
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