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Programmablaufpläne zur Lohnsteuer ab 2026


Programmablaufpläne zur Lohnsteuer ab 2026

Die Finanzverwaltung hat die Programmablaufpläne zur Lohnsteuer ab 2026 sowie das zugehörige Bekanntmachungsschreiben veröffentlicht.

Programmablaufpläne 2026

Bekannt gemacht wurden: 

  • ein Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2026 - Anlage 1
  • ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2026 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 und 
  • ein Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2026 - Anlage 3

BMF-Schreiben zur Bekanntmachung

Außerdem wurde das BMF-Schreiben v. 12.11.2025 zu den Programmablaufplänen veröffentlicht. Hierin wird darauf hingewiesen, dass in den Programmablaufplänen aktuelle Änderungen, wie die Änderungen bei der Berechnung der Vorsorgepauschale durch das JStG 2020, das JStG 2022 und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz, die Anpassungen des Einkommensteuertarif, des Kinderfreibetrags der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag durch das Steuerfortentwicklungsgesetz sowie die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2026 und einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,9 % berücksichtigt werden. 

BMF, Meldung v. 12.11.2025


Schlagworte zum Thema:  Lohnsteuer , BMF-Schreiben
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