Starterpakete und Prepaid-Karten in der Umsatzsteuer
Neue Verwaltungsanweisung
Die OFD Niedersachsen hat nun Stellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Abgabe von Startpaketen und Guthabenkarten bezogen. Die sehr umfangreiche Verfügung differenziert hierbei noch, ob die Produkte durch den Netzbetreiber bzw. Serviceprovider abgegeben oder durch einen selbstständigen Händler vertrieben werden. Bei den Startpaketen wird zudem unterschieden zwischen solchen mit und ohne Handy.
Soweit selbstständige Händler die Handys vertreiben, ist zu klären, ob die Händler, umsatzsteuerlich betrachtet, Eigenhandel betreiben oder vermitteln. Die Verfügung gibt hierzu Hinweise. Ebenso wird aufgezeigt, in welchem Staat die jeweilige Telekommunikations- oder Vermittlungsleistung zu versteuern ist, je nachdem, ob der Anbieter oder der Kunde im In- oder Ausland residieren.
Konsequenz
Die Verfügung sollte von Unternehmen, die in den Handel mit Handys bzw. den Vertrieb von Startpaketen und Guthabenkarten involviert sind, beachtet werden. Auch für deren steuerliche Berater ist die Verfügung hilfreich.
OFD Niedersachsen, Verfügung v. 8.11.2012, S-7100-407 – St 171. In Ergänzung zu: BMF, Schreiben v. 3.12.2001, IV B 7- S-7100 – 292/01, BStBl I 2001 S. 1010
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