Bescheinigung der KapSt bei Zinserträgen aus einem Sparbuch
Dabei wird die Auffassung vertreten, dass die Anrechnung der auf Zinserträge einbehaltenen Kapitalertragsteuer im Rahmen der Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerveranlagung (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG) auch bei Zinserträgen auf Spareinlagen die Vorlage einer Steuerbescheinigung voraussetzt, die die in § 32d EStG geforderten Angaben enthält.
Die Vorlage eines Sparbuchs, in dem die einbehaltene Kapitalertragsteuer ggf. gesondert ausgewiesen ist, reicht hiernach zur Anrechnung der Kapitalertragsteuer nicht aus.
OFD Frankfurt, Verfügung v. 26.6.2012, S 2401 A - 2 - St 54
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