Neuveröffentlichung zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Für die Anwendung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne sind die Grundsätze des Schreibens auf alle offenen Fälle anzuwenden. Im Übrigen ist das Schreiben auf Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, sowie erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden.

Auf 120 Seiten regelt das BMF-Schreiben für die Anwendung der gesetzlichen Regelungen zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Folgendes:

  • Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
  • Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
  • Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 32d EStG)
  • Kapitalerträge mit Steuerabzug (§ 43 EStG)
  • Bemessung der Kapitalertragsteuer (§ 43a EStG)
  • Entrichtung der Kapitalertragsteuer (§ 44 EStG)
  • Abstandnahme vom Steuerabzug (§ 44a EStG)
  • Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen (§ 44b Abs. 5 EStG)
  • Anmeldung und Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (§ 45a EStG)
  • Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG)
  • Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer (§ 52a EStG)

Bei Sachverhalten, die unter die Regelung des Schreibens fallen, sind folgende BMF-Schreiben nicht mehr anzuwenden. BMF-Schreiben vom

  • 31.8.2015
  • 27.5.2015
  • 18.3.2015
  • 9.12.2014
  • 3.1.2014
  • 12.9.2013
  • 31.7.2013
  • 5.7.2013
  • 9.10.2012
  • 6.6.1995
  • 30.4.1993

BMF, Schreiben v. 18.1.2016, IV C 1 - S 2252/08/10004 :017