Neues Projekt "RAUPE" zu Betriebsprüfungen in Rheinland-Pfalz vorgestellt

Das Projekt "RAUPE" verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Finanzämtern weiter zu stärken, Synergien bei Betriebsprüfungen auszubauen und Nachwuchskräfte zu fördern. Die Finanzämter werden hierfür in sechs Kooperationsräume gegliedert, um Personalressourcen und Spezialwissen effektiv zu nutzen. Von einer ämterübergreifenden Zusammenarbeit soll auch die Einarbeitung sowie Aus- und Weiterbildung neuer Prüfer profitieren. Entsprechende Ansätze wurden bereits vom Finanzamt Kaiserslautern erprobt.
Fachwissen effektiv weitergeben
"Mit 'RAUPE' stellen wir unsere Betriebsprüfungen zukunftssicher auf und wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Unsere Betriebsprüferinnen und -prüfer im Außendienst sind sehr gut ausgebildet und verfügen über ein hohes Maß an Fach- und Spezialwissen. Dieses Wissen soll effektiv an Nachwuchskräfte weitergegeben werden. Vor diesem Hintergrund sind eine gute Digitalisierung, neue technische Auswertungsmethoden und eine ämterübergreifende Koordinierung der Betriebsprüfung besonders bei Spezialfällen wichtiger denn je", sagte Finanzministerin Doris Ahnen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.3325
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.722
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.001
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.907
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.7236
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.220
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.686
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.641
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
1.0242
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.014
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Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu Mehrergebnis von 1,63 Mrd. EUR
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