Mehr digitale Schreiben in Thüringen
Auch sonstige Schreiben über ELSTER
Steuerpflichtige und die Vertreter der steuerberatenden Berufe haben ab Ende September 2025 die Möglichkeit, sich verschiedene Dokumente, zum Beispiel Anschreiben zur Nachforderung von Unterlagen oder Nachfragen zu steuerlichen Sachverhalten, elektronisch vom Finanzamt in das ELSTER-Konto zusenden zu lassen. Das war bisher lediglich bei Steuerbescheiden möglich.
"Die Finanzämter können jetzt nicht mehr nur Steuererklärungen, Anschreiben und sonstige Dokumente von den Steuerpflichtigen digital erhalten, sondern auch Ausgangsschreiben selbst elektronisch übermitteln. Damit bauen wir wieder ein Stückchen mehr Bürokratie ab und sparen Papier und Zeit. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Schritt insbesondere in Steuerberaterkanzleien zu effizienteren Arbeitsabläufen führt", sagt Finanzministerin Katja Wolf. Durch elektronische Kommunikation sollen lange Postlaufzeiten vermieden werden.
Benachrichtung per E-Mail
Für jedes vom Finanzamt elektronisch bereitgestellte Dokument wird eine gesonderte Benachrichtigungs-E-Mail an den Steuerpflichtigen oder steuerlichen Vertreter versandt.
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