Körperschaftsteuererklärung 2017: ELSTER erst ab Ende Juli

Die Finanzverwaltung konnte die elektronischen Formulare für die Körperschaftsteuererklärung 2017 erst Ende Juli zur Verfügung stellen. Da die reguläre Abgabefrist eigentlich Ende Mai abgelaufen wäre, hat das BMF eine Sonderlösung:

Die Steuerpflichtigen haben bis zum 31.08.2018 Zeit, ihre Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Außerdem darf die Erklärung auch in Papierform abgegeben werden (ebenfalls bis 31.08.2017), so das BMF in seiner Nachricht v. 12.4.2018.

Viele Änderungen im Aufbau der Formulare

Es hat fast schon Tradition, dass die Körperschaftsteuer-Formulare erst spät zur Verfügung stehen. Dass es dieses Mal besonders lange dauert, liegt an den vielen Änderungen im Aufbau der Formulare. Informationen zur Erstellung der Körperschaftsteuererklärung 2017 und zu den Änderungen in den Formularen bietet unser "Top-Thema  Körperschaftsteuererklärung 2017".

Seit 24.7.2018 sind die Formulare in Elster verfügbar. Dennoch gelten die o.g. Maßnahmen bis Ende August. Darauf macht aktuell die OFD Karlsruhe aufmerksam. Die Abgabe kann also bis 31.8. erfolgen und in Papierform abgegeben werden. 

OFD Karlsruhe, Meldung v. 31.7.2018

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