Hilfsmittelerlass 2024 wurde veröffentlicht
Steuerberaterprüfung 2024
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2024 wird bundeseinheitlich vom 8. bis 10. Oktober 2024 stattfinden. Die Steuerberaterkammern sind für die Zulassung und Durchführung der Prüfung zuständig.
Zugelassene Hilfsmittel
Als Hilfsmittel werden für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2024 die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen:
- Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz,
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz,
- Umsatzsteuergesetz,
- Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz,
- Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz,
- Außensteuergesetz,
- Investitionszulagengesetz,
- Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz,
- Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz,
- Steuerberatungsgesetz.
Rechtsstand der Texte
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Bewerber dafür verantwortlich sind, dass ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres 2024 die vorgenannten Vorschriften auch in der für das Kalenderjahr 2023 geltenden Fassung zur Verfügung stehen. Sollte bei der Lösung einzelner Aufgaben ein anderer Rechtsstand erforderlich sein, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefügt.
Zugelassene Textausgaben und Taschenrechner
Die Textausgaben dürfen Fußnoten und Stichwortverzeichnisse, jedoch keine Fachkommentare enthalten.
Die Bewerber müssen die Textausgaben selbst beschaffen. Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) sind zugelassen, jedoch keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen.
Die Bewerber dürfen einen nicht programmierbaren Taschenrechners benutzen, sofern eine Verbindung mit dem Internet nicht möglich ist.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.0795
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.642
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6716
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.574
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.473
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.271
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
873
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
833
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
698
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
646
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Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung
31.12.2025
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2025
30.12.2025
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Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch
29.12.2025
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Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA
29.12.2025
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
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Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
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LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
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Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025