Rentenberater erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein und die Landesfinanzdirektion Thüringen weisen in inhaltsgleichen Schreiben darauf hin, dass ein Rentenberater, der nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, gewerblich tätig ist. Seine Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind daher als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zu qualifizieren.
Eine Zuordnung zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) kommt nicht in Betracht, da die Tätigkeit eines Rentenberaters nicht mit der (freiberuflichen) Tätigkeit eines Rechtsanwalts vergleichbar ist. Denn Rentenberater dürfen lediglich in einem kleinen Ausschnitt der den Rechtsanwälten möglichen Rechtsberatung tätig werden.
Auch eine Ähnlichkeit zum Beruf des (ebenfalls freiberuflich tätigen) Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten ist nicht erkennbar, da sich die Tätigkeiten nicht bzw. allenfalls geringfügig überschneiden.
Hinweis: Während Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit lediglich der Einkommensteuer unterliegen, fällt für gewerbliche Einkünfte zusätzlich Gewerbesteuer an. Das Einkommensteuergesetz sieht aber eine Anrechnung des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die tarifliche Einkommensteuer vor, sodass eine Doppelbesteuerung der Einkünfte weitgehend vermieden wird (§ 35 EStG).
Die Steuerermäßigung ist so bemessen, dass der Bezieher gewerblicher Einkünfte bei einem Hebesatz von 400 % vollständig von der Gewerbesteuer entlastet ist. Ist der Hebesatz höher, verbleibt eine Belastung mit Gewerbesteuer, die nicht durch die Anrechnung kompensiert wird. Bei Hebesätzen unter 380 % fällt die Einkommensteuerermäßigung hingegen höher als die Gewerbesteuer.
FinMin Schleswig-Holstein, Erlass v. 17.2.2012, VI 302 – S 2245 – 034; inhaltsgleich LFD Thüringen, Verfügung v. 25.4.2012, S 2246 – A – 24 – A 3.15
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6555
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.703
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.064
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.6396
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.626
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.163
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.576
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.026
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
979
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
9072
-
Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters
18.07.2025
-
Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 geändert
18.07.2025
-
Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
18.07.2025
-
Baden-Württemberg setzt "RaBe" zur Belegeinreichung ein
16.07.2025
-
BZSt gibt neue Informationen zu ETACA
16.07.2025
-
Neuer Onlineservice einfachELSTERplus zur Erstellung der Steuererklärung
16.07.2025
-
Anpassung der GoBD aufgrund gesetzlicher Änderungen
15.07.2025
-
Geänderte technische Richtlinien für elektronische Aufzeichnungssysteme
11.07.2025
-
Umsatzsteuerliche Änderungen im Wachstumschancengesetz, BEG IV und JStG 2024
10.07.2025
-
Berlin setzt "RABE"-Verfahren ein
07.07.2025