Einführung der E-Bilanz unterstützt Verwaltung und Wirtschaft
"Die E-Bilanzen werden einen entscheidenden Beitrag zum Bürokratieabbau und zu einer effizienten Bearbeitung der Steuererklärungen leisten", erklärte der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, in München. Die Einführung der E-Bilanz werde die „Papierflut“ in den Finanzämtern in großem Umfang reduzieren. Die Abschaffung der papierbasierten Erklärungen entlaste auch die Unternehmen.
"Die wirtschaftspolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidende Erfolgsfaktoren für einen starken deutschen Wirtschaftsstandort. Dazu wird die nun anstehende Einführung der digitalen Übermittlung von Bilanzen an die Finanzämter einen wichtigen Beitrag leisten", hob Pschierer hervor. Der Weg ist frei für die E-Bilanz: Auf seiner letzten Sitzung begrüßte der Mittelstandsbeirat die gemeinsame Klärung offener Zweifelsfragen durch Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium zur Einführung der E-Bilanz. Das Gremium aus mittelständischen Unternehmern sowie Wissenschaftlern und Abgeordneten des Deutschen Bundestages hatte im vergangenen November auf noch offene praktische Probleme bei der Umsetzung der elektronischen Bilanz hingewiesen. Diese konnten nun gelöst werden.
Grundsätzlich ist die E-Bilanz bereits für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, dem Finanzamt zu übermitteln. Zu Gunsten der Unternehmen wurde allerdings eine großzügige Übergangsregelung vereinbart. "Die Steuerverwaltung erwartet deshalb erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, in größerem Umfang elektronisch übermittelte Jahresabschlüsse", so Pschierer. Unabhängig davon sei die Steuerverwaltung aber bereits seit Beginn des Jahres in der Lage, eingehende E-Bilanz-Datensätze anzunehmen und zu verarbeiten.
FinMin Bayern, Pressemitteilung Nr. 118 v. 11.6.2012
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.6045
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.009
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
889
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7566
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
622
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
489
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
445
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
373
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
340
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
334
-
Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
-
Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
-
Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026
-
Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung
22.07.2026
-
Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
21.07.2026
-
Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
-
Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026