Fahrsicherheitstraining als Verkehrserziehung oder Freizeitspaß?
Wer bei einem Fahrsicherheitstraining durch die Kurven driftet und die Wirkung einer Vollbremsung bei regennasser Fahrbahn austestet, verspricht sich davon in der Regel mehr Sicherheit im „echten“ Straßenverkehr – allerdings kann ein solches Training auch einfach nur der Freizeitgestaltung dienen. Die OFD Frankfurt greift diese Unterscheidung mit Verfügung vom 27.1.2015 auf und weist darauf hin, dass für die gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung eines Fahrsicherheitstrainings die jeweilige Zielsetzung des Trainings einzelfallabhängig geprüft werden muss.
Nach einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene kann ein Fahrsicherheitstraining, das von regionalen Untergliederungen der Deutschen Verkehrswacht bzw. vergleichbaren steuerbegünstigten Körperschaften angeboten wird, als Zweckbetrieb i. S. d. § 65 AO angesehen werden. Im Einzelfall kann allerdings auch ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegen.
Für einen Zweckbetrieb spricht, wenn bei dem Training Aspekte der Verkehrserziehung und -bildung oder der Unfallverhütung überwiegen. Stehen hingegen Aspekte der Freizeitgestaltung und -betätigung im Vordergrund, muss die Tätigkeit dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden.
OFD Frankfurt, Verfügung v. 27.1.2015, S 0183 A - 41 - St 53
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.512
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0926
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.991
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
805
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7982
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
-
Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
-
Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
-
LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
-
Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
-
Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
-
Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
-
Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025