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Entwürfe zu den Programmablaufplänen zur Lohnsteuer 2026


Entwürfe zu den Programmablaufplänen zur Lohnsteuer 2026

Die Entwürfe der Programmablaufpläne zur Lohnsteuer 2026 und des entsprechenden Bekanntmachungsschreibens wurden bekanntgemacht.

Der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zum Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und zum Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2026 sowie zum Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2026 mit den entsprechenden Anlagen wurde veröffentlicht.

Finale Programmablaufpläne werden später bekanntgemacht

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.


Schlagworte zum Thema:  Lohnsteuer
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