Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Die Finanzverwaltung hat das BMF-Schreiben v. 19.5.2022 neu gefasst und Einzelfragen zur Abgeltungsteuer beantwortet.

Schreiben zur Abgeltungsteuer

Das umfangreiche Schreiben ist eine Neufassung des BMF-Schreibens v. 19.5.2022. Es befasst sich um zahlreiche Einzelfragen, insbesondere zu folgenden Bereichen:

  • Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nummer 3 EStG)/ Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
  • Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 32d EStG)
  • Kapitalerträge mit Steuerabzug (§ 43 EStG)
  • Bemessung der Kapitalertragsteuer (§ 43a EStG)
  • Entrichtung der Kapitalertragsteuer (§ 44 EStG)
  • Abstandnahme vom Steuerabzug (§ 44a EStG)
  • Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen (§ 44b Absatz 1 und Absatz 5 EStG)
  • Anmeldung und Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (§ 45a EStG)
  • Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG)
  • Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer (§ 52 EStG)
  • Anwendungsregelung, Nichtbeanstandungsregelungen und Fundstellennachweis

Muster für Freistellungsauftrag

Das Schreiben enthält außerdem zwei Anlagen:

Anlage 1: Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 EStG

Anlage 2: Muster - Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung - (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)

BMF, Schreiben v. 14.5.2025, IV C 1 - S 2252/00075/016/070


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