Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen: Umsatzsteuer

Ein aktuelles BMF-Schreiben befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung der Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen und gibt Änderungen im UStAE bekannt.

Neuregelung durch das Bundesteilhabegesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) v. 29.12.2016 reformiert das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen mit Wirkung zum 1.1.2020. Die Finanzverwaltung erläutert umsatzsteuerliche Aspekte und gibt Änderungen im UStAE bekannt. 

BMF, Schreiben v. 24.3.2020, III C 3 - S 7172/19/10002 :003

Schlagworte zum Thema:  Behinderung, Umsatzsteuer