Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten
Für jeden Unternehmer kommt grundsätzlich die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten infrage. Einen Antrag, die Steuer nach vereinnahmenden Entgelten zu stellen, können auch Unternehmer, die ihre Vorsteuer nach Durchschnittssätzen gem. § 23a UStG errechnen und Land- und Forstwirte, die für ihre Umsätze die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden. Hierfür müssen die Voraussetzungen nach § 20 UStG erfüllt werden.
Prüfung der Umsatzgrenze
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Prüfung der Umsatzgrenze des § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG anhand der Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (ohne Umsatzsteuer) erfolgt, die der Unternehmer mit seinem gesamten Unternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr unter Zugrundelegung der im maßgeblichen Kalenderjahr angewandten Besteuerungsart (Sollversteuerung oder Istversteuerung) erzielt hat. Entsprechendes gilt auch insoweit als der Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr in seinem Unternehmen bereits die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG angewendet hat.
Die Abschnitte 20.1 und 24.1a des UStAE wurden entsprechend angepasst. Die Regelungen des BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 12.4.2023, III C 2 - S 7410/19/10001 :016
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.512
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0926
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1.991
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
805
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7982
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
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Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
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LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
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18.12.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
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Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
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16.12.2025
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