Mit der "elektronischen Lohnsteuerkarte" wird ab 2012 die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden daher in den kommenden Wochen über ihre persönlichen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) informiert.

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten ca. 640.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den kommenden Wochen ein Mitteilungsschreiben, in dem ihre zum 1. Januar 2012 gültigen elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) aufgeführt sind. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten die übermittelten Daten sorgfältig auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit für den künftigen Lohnsteuerabzug prüfen. Korrekturen können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Falsche Daten könnten dazu führen, dass betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anfang 2012 vorerst netto weniger im Geldbeutel haben.

Im Gegensatz zum Jahreswechsel 2010/2011 werden vorhandene Freibeträge diesmal nicht automatisch für 2012 berücksichtigt. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sollten daher bis zum Jahresende neu beantragt werden, damit sie ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden können.

Aufgrund des zu erwartenden erhöhten Publikumsverkehrs in den Finanzämtern empfiehlt es sich, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM über den Postweg einzureichen. Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich, können aber auch im Internet unter www.steuerportal-mv.de abgerufen werden.

Faltblätter mit Informationen zur Elektronischen Lohnsteuerkarte liegen in allen Finanzämtern des Landes sowie in den kommunalen Meldebehörden bereit. Im Internet stehen weiterführende Informationen ebenfalls unter www.steuerportal-mv.de und www.elster.de zur Verfügung.