Mit dem Grünbuch senden Deutschland und Frankreich ein starkes Signal für eine effizientere Gestaltung des Binnenmarkts und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Eurozone.

Erstmals wird eine systematische Studie vorgelegt, die die deutsche und französische Unternehmensbesteuerung zum Gegenstand hat und konkrete Vorschläge für eine Konvergenz der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlagen und Körperschaftsteuersätze zur Diskussion stellt.

Nach weiteren Konsultationen, insbesondere der Parlamente und Unternehmen beider Länder, soll diese Arbeit in eine schrittweise Umsetzung von Konvergenzmaßnahmen ab 2013 münden.

Die traditionelle Zusammenarbeit Deutschlands und Frankreichs setzt Impulse für erforderliche Reformprozesse in der Europäischen Union. Ein wichtiger Bereich dieser engen Zusammenarbeit ist die Steuerpolitik der Europäischen Union. Das Grünbuch ist von dem Wunsch getragen, die Richtung für mehr steuerliche Konvergenz in der Europäischen Union vorzugeben und die Initiative der Europäischen Kommission für eine GKKB-Richtlinie zu unterstützen.

Steuerliche Konvergenz erhöht die Transparenz der Steuersysteme, vermeidet unnötige Befolgungskosten und leistet einen Beitrag für eine gleichmäßigere Besteuerung. Sie ist auch ein wichtiges Signal gegen einen ökonomisch schädlichen Wettbewerb der Steuersysteme in Europa. Deutschland und Frankreich verstehen sich als „Schwungrad“ dieser Entwicklung.

Das Grünbuch enthält als Grundlage für die künftige Diskussion u.a. die folgenden Denkanstöße für konkrete Maßnahmen:

  • Im Konvergenzfeld „Organschaft / Gruppenbesteuerung“ die Abschaffung beziehungsweise Änderung des Gewinnabführungsvertrags sowie die Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote in Deutschland;
  • Im Konvergenzfeld „Behandlung von Dividenden und bestimmten Betriebsausgaben“ die Einführung einer Mindestbeteiligungsquote für die Steuerfreiheit von Dividenden zwischen Konzernmutter und -tochter in Deutschland sowie eine Anpassung der Vorschriften zur Bekämpfung der Unterkapitalisierung in beiden Staaten;
  • Im Konvergenzfeld „Verlustabzug“ die Erhöhung der Höchstgrenze für den Verlustrücktrag sowie die Abschaffung des Wahlrechts für den Steuerpflichtigen in Bezug auf die Höhe des Verlustrücktrags in Deutschland; Frankreich hat sich bereits durch Übernahmen der Mindestgewinnbesteuerung und eine Anpassung des Verlustrücktrags an das deutsche System angenähert.
  • Im Konvergenzfeld „Steuersätze“ könnte die Senkung des französischen nominalen Körperschaftsteuersatzes am Ende des Konvergenzprozesses zu einer mit Deutschland vergleichbaren direkten Unternehmensbesteuerung führen.

Die Arbeiten beruhen auf einer Vereinbarung zwischen Bundeskanzlerin Dr. Merkel und Staatspräsident Sarkozy vom 16. August 2011, die Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlagen und Körperschaftsteuersätze beider Länder anzugleichen. Hierzu war eine deutsch-französischen Arbeitsgruppe gebildet worden, die sich auf Arbeitsebene regelmäßig getroffen und das Grünbuch ausgearbeitet hat.

Eingeflossen in die Arbeit ist auch ein Bericht des französischen Rechnungshofs, der weite Bereiche des deutschen Rechts untersucht hat. Nach weiteren Konsultationen sollen die Vorschläge ab 2013 gegebenenfalls schrittweise umgesetzt werden.

Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit - Konvergenzpunkte bei der Unternehmensbesteuerung

BMF v. 6.2.2012