BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut
Warum das BWL-Traineeprogramm gestartet wurde
Die Arbeit in den Betriebsprüfungsstellen war traditionell verbeamteten Diplom-Finanzwirte vorbehalten. Angesichts des demografischen Wandels und des steigenden Bedarfs an qualifizierten Fachkräften ist es jedoch notwendig, die bisherigen Personalstrategien zu überdenken und neue Ansätze zu verfolgen.
Anforderungen an Bewerber
Für das mehrstufige Auswahlverfahren können sich Betriebswirtschaftler mit einem Bachelor- oder Masterabschluss und einem steuerfachlichen Schwerpunkt bewerben. Neben Berufseinsteigern zählen bisher auch viele Bewerber mit mehrjähriger Erfahrung in Wirtschaftskanzleien, Beratungsunternehmen, Buchhaltungsbüros sowie im Industrie- und Bankensektor dazu.
Zitate Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz:
"Mit dem BWL-Traineeprogramm ist Hessen wieder einmal einen neuen Weg im Kampf für noch mehr Steuergerechtigkeit gegangen. Heute können wir sagen: Das Programm ist in vielerlei Hinsicht ein echter Gewinn! Die aktuell rund 40 Betriebswirtinnen und -wirte stärken mit ihrem Sachverstand die Betriebsprüfungen in den hessischen Finanzämtern. Sie sorgen damit für mehr Steuergerechtigkeit im Land und sichern Steueraufkommen für Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und die vielen weiteren wichtigen Aufgaben unseres Gemeinwesens."
"Im dichten Steuerdschungel Deutschlands werden Betriebsprüfungen immer komplexer und somit herausfordernder. Was so naheliegend klingt, war vor uns in keinem Bundesland üblich: Der Einsatz nicht nur von exzellent ausgebildeten Steuerfachleuten, sondern eben gezielt auch von Profis der Betriebswirtschaftslehre. Dieser hessische Sonderweg hat sich bezahlt und mittlerweile auch andere Bundesländer hellhörig gemacht, die Interesse haben, diesen Weg ebenfalls zu gehen."
"Mit dem BWL-Traineeprogramm stärken wir auch das Profil der Hessischen Steuerverwaltung als attraktive Arbeitgeberin und bieten interessante Entwicklungsmöglichkeiten für noch mehr junge Menschen."
Weitere Informationen: Hessisches FinMin, Meldung v. 23.9.2024
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
6.3355
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.275
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.7216
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.472
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.125
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.081
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.036
-
Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
912
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
780
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
737
-
Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
-
Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
-
Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
-
Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
-
Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026
-
Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026
-
Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
25.02.2026
-
Meldungen nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
24.02.2026
-
Meldungen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
24.02.2026
-
Herstellungskosten bei Gebäuden
23.02.2026