BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut
Warum das BWL-Traineeprogramm gestartet wurde
Die Arbeit in den Betriebsprüfungsstellen war traditionell verbeamteten Diplom-Finanzwirte vorbehalten. Angesichts des demografischen Wandels und des steigenden Bedarfs an qualifizierten Fachkräften ist es jedoch notwendig, die bisherigen Personalstrategien zu überdenken und neue Ansätze zu verfolgen.
Anforderungen an Bewerber
Für das mehrstufige Auswahlverfahren können sich Betriebswirtschaftler mit einem Bachelor- oder Masterabschluss und einem steuerfachlichen Schwerpunkt bewerben. Neben Berufseinsteigern zählen bisher auch viele Bewerber mit mehrjähriger Erfahrung in Wirtschaftskanzleien, Beratungsunternehmen, Buchhaltungsbüros sowie im Industrie- und Bankensektor dazu.
Zitate Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz:
"Mit dem BWL-Traineeprogramm ist Hessen wieder einmal einen neuen Weg im Kampf für noch mehr Steuergerechtigkeit gegangen. Heute können wir sagen: Das Programm ist in vielerlei Hinsicht ein echter Gewinn! Die aktuell rund 40 Betriebswirtinnen und -wirte stärken mit ihrem Sachverstand die Betriebsprüfungen in den hessischen Finanzämtern. Sie sorgen damit für mehr Steuergerechtigkeit im Land und sichern Steueraufkommen für Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und die vielen weiteren wichtigen Aufgaben unseres Gemeinwesens."
"Im dichten Steuerdschungel Deutschlands werden Betriebsprüfungen immer komplexer und somit herausfordernder. Was so naheliegend klingt, war vor uns in keinem Bundesland üblich: Der Einsatz nicht nur von exzellent ausgebildeten Steuerfachleuten, sondern eben gezielt auch von Profis der Betriebswirtschaftslehre. Dieser hessische Sonderweg hat sich bezahlt und mittlerweile auch andere Bundesländer hellhörig gemacht, die Interesse haben, diesen Weg ebenfalls zu gehen."
"Mit dem BWL-Traineeprogramm stärken wir auch das Profil der Hessischen Steuerverwaltung als attraktive Arbeitgeberin und bieten interessante Entwicklungsmöglichkeiten für noch mehr junge Menschen."
Weitere Informationen: Hessisches FinMin, Meldung v. 23.9.2024
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3015
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
812
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
723
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
566
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4256
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
396
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
335
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
330
-
Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
261
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
260
-
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
08.09.2026
-
Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
-
Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026