BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut

Warum das BWL-Traineeprogramm gestartet wurde
Die Arbeit in den Betriebsprüfungsstellen war traditionell verbeamteten Diplom-Finanzwirte vorbehalten. Angesichts des demografischen Wandels und des steigenden Bedarfs an qualifizierten Fachkräften ist es jedoch notwendig, die bisherigen Personalstrategien zu überdenken und neue Ansätze zu verfolgen.
Anforderungen an Bewerber
Für das mehrstufige Auswahlverfahren können sich Betriebswirtschaftler mit einem Bachelor- oder Masterabschluss und einem steuerfachlichen Schwerpunkt bewerben. Neben Berufseinsteigern zählen bisher auch viele Bewerber mit mehrjähriger Erfahrung in Wirtschaftskanzleien, Beratungsunternehmen, Buchhaltungsbüros sowie im Industrie- und Bankensektor dazu.
Zitate Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz:
"Mit dem BWL-Traineeprogramm ist Hessen wieder einmal einen neuen Weg im Kampf für noch mehr Steuergerechtigkeit gegangen. Heute können wir sagen: Das Programm ist in vielerlei Hinsicht ein echter Gewinn! Die aktuell rund 40 Betriebswirtinnen und -wirte stärken mit ihrem Sachverstand die Betriebsprüfungen in den hessischen Finanzämtern. Sie sorgen damit für mehr Steuergerechtigkeit im Land und sichern Steueraufkommen für Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und die vielen weiteren wichtigen Aufgaben unseres Gemeinwesens."
"Im dichten Steuerdschungel Deutschlands werden Betriebsprüfungen immer komplexer und somit herausfordernder. Was so naheliegend klingt, war vor uns in keinem Bundesland üblich: Der Einsatz nicht nur von exzellent ausgebildeten Steuerfachleuten, sondern eben gezielt auch von Profis der Betriebswirtschaftslehre. Dieser hessische Sonderweg hat sich bezahlt und mittlerweile auch andere Bundesländer hellhörig gemacht, die Interesse haben, diesen Weg ebenfalls zu gehen."
"Mit dem BWL-Traineeprogramm stärken wir auch das Profil der Hessischen Steuerverwaltung als attraktive Arbeitgeberin und bieten interessante Entwicklungsmöglichkeiten für noch mehr junge Menschen."
Weitere Informationen: Hessisches FinMin, Meldung v. 23.9.2024
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6835
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.766
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.467
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.070
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9736
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.196
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.038
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.471
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.327
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.24645
-
Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
02.04.2025
-
Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
01.04.2025
-
Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung zum DBA Schweiz
01.04.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
31.03.20252
-
Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
28.03.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
28.03.2025
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
25.03.2025
-
Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid
25.03.2025
-
Anwendung der Sanierungsklausel
25.03.2025
-
Anwendungsschreiben zur Zinsschranke
25.03.2025