Versorgungsbezüge internationaler und europäischer Organisationen
In der Regel lässt dieses Abkommen bzw. Privilegienprotokoll das deutsche Besteuerungsrecht für die Pensionen oder Ruhegehälter unberührt. Eine Ausnahme hiervon stellt das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABl. EU 2008 Nr. C 115 S. 266 v. 9.5.2008) dar, d. h. Pensionen und Gehälter ehemaliger Bediensteter von Organisationen, auf die dieses Protokoll anzuwenden ist, unterliegen ausschließlich der EU-internen Besteuerung. Eine Zusammenstellung der internationalen Organisationen einschließlich der Fundstellen der zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen, aufgrund derer Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationalen Organisationen oder ausländischen Staaten Befreiungen von deutschen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gewährt werden (ausgenommen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung), enthält das BMF-Schreiben vom 18.3.2013).
Bei von folgenden internationalen Organisationen gezahlten Pensionen einschließlich der Zulagen (Steuerausgleichszahlung, Familienzulagen und andere) handelt es sich um Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Absatz 2 EStG:
- Koordinierte Organisationen: Europäische Weltraumorganisation (ESA), Europarat, Nordatlantikvertragsorganisation (NATO), Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Westeuropäische Union (WEU), Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMV, engl. ECWMF),
- Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL),
- Europäische Patentorganisation (EPO) einschließlich der Dienststellen des Europäischen Patentamts (EPA),
- Europäisches Hochschulinstitut (EHI).
Randziffer 168 des BMF-Schreibens vom 19.8.2013, geändert durch das BMF-Schreiben vom 10.1.2014 und das BMF-Schreiben vom 10.4.2015, wird entsprechend neu gefasst. Diese Neufassung ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6965
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.000
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3156
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.128
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
749
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5092
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
468
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
458
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
451
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026