
Welche Betreuungsleistungen sind umsatzsteuerfrei? Auch niedrigschwellige Entlastungsleistungen werden nun vom Umsatzsteuergesetz in bestimmten Fällen erfasst. Das BMF äußert sich.
Welche Betreuungsleistungen sind umsatzsteuerfrei? Auch niedrigschwellige Entlastungsleistungen werden nun vom Umsatzsteuergesetz in bestimmten Fällen erfasst. Das BMF äußert sich.
Der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe g UStG wurde zum 1.1.2017 angepasst. Hintergrund sind verschiedene gesetzliche Neuregelungen, durch die auch bestimmte niedrigschwellige Entlastungsleistungen nun von der Vorschrift erfasst werden. Das BMF gibt bekannt, dass der Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert wird.
BMF, Schreiben v. 8.12.2017, III C 3 - S 7172/09/10003.