Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und § 2b UStG neu eingefügt.
Übergangsregelung läuft bald aus
Die Änderungen traten am 1.1.2017 in Kraft. Die Neuregelung wird allerdings von einer Übergangsregelung begleitet, auf deren Grundlage eine jPöR dem Finanzamt gegenüber erklären konnte, das bisherige Recht für sämtliche vor dem 1.1.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anzuwenden. Durch das (erste) Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Übergangsregelung ergänzt, so dass diese Erklärung auch für Leistungen gilt, die vor dem 1.1.2023 ausgeführt werden.
Besondere Regelungen beim Vorsteuerabzug
In Folge der Neuregelung gelten jPöR, die den allgemeinen Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG erfüllen, nicht als Unternehmer, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen (§ 2b Abs. 1 Satz 1 UStG). Dies setzt voraus, dass eine Behandlung der jPöR als Nichtunternehmer nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.
Diese sich in § 2b UStG widerspiegelnde besondere Aufgaben- und Tätigkeitsstruktur der jPöR als umsatzsteuerlicher Unternehmer mit einer i. d. R. umfangreichen nichtwirtschaftlichen Tätigkeit im engeren Sinne (i. e. S.) macht besondere Regelungen beim Vorsteuerabzug erforderlich, die in dem Entwurf des BMF näher dargestellt werden. Dabei wird näher auf folgende Aspekte eingegangen:
- Zuordnung von Eingangsleistungen zum Unternehmen
- Aufteilung von Vorsteuerbeträgen
- Besonderheiten der Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder
Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, veröffentlicht am 25.10.2022
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9035
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.109
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
895
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
810
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
556
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
402
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
395
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
348
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
344
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Aufdeckung eines internationales Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
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Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
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Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
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Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
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Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026