Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und § 2b UStG neu eingefügt.
Übergangsregelung läuft bald aus
Die Änderungen traten am 1.1.2017 in Kraft. Die Neuregelung wird allerdings von einer Übergangsregelung begleitet, auf deren Grundlage eine jPöR dem Finanzamt gegenüber erklären konnte, das bisherige Recht für sämtliche vor dem 1.1.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anzuwenden. Durch das (erste) Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Übergangsregelung ergänzt, so dass diese Erklärung auch für Leistungen gilt, die vor dem 1.1.2023 ausgeführt werden.
Besondere Regelungen beim Vorsteuerabzug
In Folge der Neuregelung gelten jPöR, die den allgemeinen Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG erfüllen, nicht als Unternehmer, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen (§ 2b Abs. 1 Satz 1 UStG). Dies setzt voraus, dass eine Behandlung der jPöR als Nichtunternehmer nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.
Diese sich in § 2b UStG widerspiegelnde besondere Aufgaben- und Tätigkeitsstruktur der jPöR als umsatzsteuerlicher Unternehmer mit einer i. d. R. umfangreichen nichtwirtschaftlichen Tätigkeit im engeren Sinne (i. e. S.) macht besondere Regelungen beim Vorsteuerabzug erforderlich, die in dem Entwurf des BMF näher dargestellt werden. Dabei wird näher auf folgende Aspekte eingegangen:
- Zuordnung von Eingangsleistungen zum Unternehmen
- Aufteilung von Vorsteuerbeträgen
- Besonderheiten der Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder
Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, veröffentlicht am 25.10.2022
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3415
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
889
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
729
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6256
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
606
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
411
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
403
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
352
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
324
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
290
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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
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Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
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Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
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GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
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