Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und § 2b UStG neu eingefügt.
Übergangsregelung läuft bald aus
Die Änderungen traten am 1.1.2017 in Kraft. Die Neuregelung wird allerdings von einer Übergangsregelung begleitet, auf deren Grundlage eine jPöR dem Finanzamt gegenüber erklären konnte, das bisherige Recht für sämtliche vor dem 1.1.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anzuwenden. Durch das (erste) Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Übergangsregelung ergänzt, so dass diese Erklärung auch für Leistungen gilt, die vor dem 1.1.2023 ausgeführt werden.
Besondere Regelungen beim Vorsteuerabzug
In Folge der Neuregelung gelten jPöR, die den allgemeinen Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG erfüllen, nicht als Unternehmer, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen (§ 2b Abs. 1 Satz 1 UStG). Dies setzt voraus, dass eine Behandlung der jPöR als Nichtunternehmer nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.
Diese sich in § 2b UStG widerspiegelnde besondere Aufgaben- und Tätigkeitsstruktur der jPöR als umsatzsteuerlicher Unternehmer mit einer i. d. R. umfangreichen nichtwirtschaftlichen Tätigkeit im engeren Sinne (i. e. S.) macht besondere Regelungen beim Vorsteuerabzug erforderlich, die in dem Entwurf des BMF näher dargestellt werden. Dabei wird näher auf folgende Aspekte eingegangen:
- Zuordnung von Eingangsleistungen zum Unternehmen
- Aufteilung von Vorsteuerbeträgen
- Besonderheiten der Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder
Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, veröffentlicht am 25.10.2022
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6445
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.930
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3166
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.141
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.524
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.201
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.094
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
919
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8672
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Fragen und Antworten zum Datenaustausch im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
10.12.2025
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Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbstständiger Stiftungen
10.12.2025
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Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
09.12.2025
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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
09.12.2025
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Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
09.12.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
08.12.2025
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AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
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Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen
03.12.2025
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Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
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Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025