Übermittlung von Steuererklärungen durch Telefax
Das BMF-Schreiben vom 20.1.2003 (IV D 2 – S 0321 – 4/03) besagte, dass nach dem BFH-Urteil vom 4.7.2002 (Az. V R 31/01) eine Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax wirksam übermittelt werden kann. Die Grundsätze dieses Urteils zur Telefax-Übermittlung waren auf sämtliche Steuererklärungen anzuwenden, für die das Gesetz keine eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen vorschreibt. Somit konnten z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen per Telefax wirksam übermittelt werden, nicht jedoch z. B. Einkommensteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum.
BMF, Schreiben v. 16.4.2015, IV A 3 - S 0321/07/10003
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6965
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.000
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3156
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.128
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
749
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5092
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
468
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
458
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
451
-
Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026