Sonderregelung für Anlagegold
Aufgrund der noch ausstehenden Veröffentlichung des für das Jahr 2013 geltenden Verzeichnisses der von der Mehrwertsteuer befreiten Goldmünzen wird es unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nicht beanstandet, wenn das von der Europäischen Kommission am 2.12.2011 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2011 Nr. C 351 S. 17) für das Jahr 2012 veröffentlichte Verzeichnis der Goldmünzen aus Vereinfachungsgründen bis zur Veröffentlichung des noch ausstehenden Verzeichnisses der Goldmünzen für das Jahr 2013 durch die Europäische Kommission in der Reihe C ABl. EU weiter angewandt wird.
BMF, Schreiben v. 31.1.2013, IV D 3 - S 7423/12/10001
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.0315
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.049
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.799
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.756
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3456
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.04737
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.864
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.413
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.845
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.345
-
Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
18.09.2024
-
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
-
Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
-
Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
-
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
-
Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
-
Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
-
Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024