Sonderregelung für Anlagegold
Aufgrund der noch ausstehenden Veröffentlichung des für das Jahr 2013 geltenden Verzeichnisses der von der Mehrwertsteuer befreiten Goldmünzen wird es unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nicht beanstandet, wenn das von der Europäischen Kommission am 2.12.2011 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2011 Nr. C 351 S. 17) für das Jahr 2012 veröffentlichte Verzeichnis der Goldmünzen aus Vereinfachungsgründen bis zur Veröffentlichung des noch ausstehenden Verzeichnisses der Goldmünzen für das Jahr 2013 durch die Europäische Kommission in der Reihe C ABl. EU weiter angewandt wird.
BMF, Schreiben v. 31.1.2013, IV D 3 - S 7423/12/10001
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