
Bild: Marcus Surges
Für das ELStAM-Verfahren benötigt der Arbeitgeber Informationen des Arbeitnehmers.
Das BMF hat ein umfangreiches Schreiben zum ELStAM-Verfahren veröffentlicht.
Das BMF hat ein umfangreiches Schreiben zum ELStAM-Verfahren veröffentlicht.
Erörtert werden in dem Schreiben insbesondere folgende Aspekte:
- Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Bildung und Inhalt der ELStAM
- Durchführung des Lohnsteuerabzugs
- Verfahrensrecht
- Härtefallregelung
- Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 42b EStG)
- Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
BMF, Schreiben v. 8.11.2018, IV C 5 - S 2363/13/10003-02, veröffentlicht am 15.11.2018.
Schlagworte zum Thema:
ELStAM, Lohnsteuerabzug