BMF

Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht


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Das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.10) wurde als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.

Die modernisierten Standards betreffen insbesondere die in der Taxonomie enthaltenen Datenformate und Datenstrukturen.

Anwendung der Taxonomien

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Taxonomien grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden sind, die nach dem 31.12.2026 beginnen (Wirtschaftsjahr 2027 oder 2027/2028). Entsprechend gelten sie für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens v. 28.9.2011, BStBl 2011 I S. 855, genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2026 aufzustellen sind.

Nichtbeanstandungsregelung

In dem neuen BMF-Schreiben wird auf eine Nichtbeanstandungsregelung verwiesen: Demnach wird es nicht beanstandet, wenn die Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2026 oder 2026/2027 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2026 und für Echtfälle ab Mai 2027 gegeben sein.

Die Änderungen der Taxonomien sind unter www.esteuer.de dokumentiert.

BMF, Schreiben v. 8.6.2026


Schlagworte zum Thema:  E-Bilanz
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