BMF: Anwendungserlass zur Abgabenordnung erneut geändert

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.1.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 5.9.2016 geändert worden ist, wird mit sofortiger Wirkung durch das BMF-Schreiben vom 12.1.2017 erneut geändert.

Folgende Themen sind u. a. von der Änderung betroffen:

  • Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers
  • Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden
  • Elektronische Kommunikation
  • Untersuchungsgrundsatz
  • Datenübermittlung durch Dritte
  • Verlängerung von Fristen
  • Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
  • Abgabe der Steuererklärungen
  • Form und Inhalt der Steuerbescheide
  • Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung
  • Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen
  • Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte
  • Form, Inhalt und Erteilung der Einspruchsentscheidung

BMF, Schreiben v. 12.1.2017, IV A 3 - S 0062/16/10005

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