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Elektronische Kommunikation ist eines der geänderten Themen im AEAO
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.1.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 5.9.2016 geändert worden ist, wird mit sofortiger Wirkung durch das BMF-Schreiben vom 12.1.2017 erneut geändert.
Folgende Themen sind u. a. von der Änderung betroffen:
- Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers
- Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden
- Elektronische Kommunikation
- Untersuchungsgrundsatz
- Datenübermittlung durch Dritte
- Verlängerung von Fristen
- Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
- Abgabe der Steuererklärungen
- Form und Inhalt der Steuerbescheide
- Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung
- Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen
- Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte
- Form, Inhalt und Erteilung der Einspruchsentscheidung
BMF, Schreiben v. 12.1.2017, IV A 3 - S 0062/16/10005
Schlagworte zum Thema:
Abgabenordnung