Haufe Online Redaktion
Im Vorgriff auf eine gesetzliche Änderung sind die Bestimmungen zur Kapitalertragsteuererhebung für nach dem 31.12.2012 zugeflossene Erträge anzuwenden.
Gesetzliche Grundlage sind die Bestimmungen zur Kapitalertragsteuererhebung gem. §§ 43–45d EStG in der Fassung des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 25.10.2012 (BR-Drs. 632/12).
BMF, Schreiben v. 28.12.2012, IV C 1 - S 2000/11/10016 :007
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Kapitalertragsteuer
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