Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer
Ab dem 1.1.2015 kann die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die im Steuerabzugsverfahren erhobene deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden (§ 43a Abs. 3 EStG). Anzurechnen ist dabei nur die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer (§ 32d Abs. 4 und 5 EStG).
Die Änderung wird durch eine Ergänzung der DBA-Quellensteuerübersicht vom 1.7.2014 berücksichtigt.
Das BMF-Schreiben vom 8.9.2011 ist nur noch für Kapitalerträge, die bis zum 31.12.2014 zufließen, anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 18.3.2015, IV C 1 - S 2406/10/10001 :002
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