BMF: Anrechnung spanischer Quellensteuer

Das Königreich Spanien hat die Sonderregelung zur vollständigen Erstattung von Quellensteuer bezogen auf Ausschüttungen bis zu einer Höhe von insgesamt 1.500 EUR mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben.

Ab dem 1.1.2015 kann die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die im Steuerabzugsverfahren erhobene deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden (§ 43a Abs. 3 EStG). Anzurechnen ist dabei nur die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer (§ 32d Abs. 4 und 5 EStG).

Die Änderung wird durch eine Ergänzung der DBA-Quellensteuerübersicht vom 1.7.2014 berücksichtigt.

Das BMF-Schreiben vom 8.9.2011 ist nur noch für Kapitalerträge, die bis zum 31.12.2014 zufließen, anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 18.3.2015, IV C 1 - S 2406/10/10001 :002