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Ermäßigter Steuersatz für die Beförderung von Personen im Schienenbahnfernverkehr


Beförderung von Personen im Schienenbahnfernverkehr: Steuersatz

Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 wurde der Steuersatz für die Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr auch für den Personenfernverkehr auf 7 % abgesenkt. Die Finanzverwaltung erläutert nun wichtige Grundsätze. 

Absenkung des Umsatzsteuersatzes 

Die Finanzverwaltung erläutert die Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes nach § 27 Abs. 1 UStG. Außerdem werden die Auswirkungen der Absenkung des Steuersatzes für die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, vor allem in Bezug auf Anwendungsbeginn und Steuerausweis dargestellt. Auch Übergangsregelungen werden ausführlich vorgestellt. So wird beispielsweise klargestellt, dass keine Rechnungsberichtigungspflicht der Schienenbahnverkehrsunternehmen gegenüber Leistungsempfängern in Übergangsfällen besteht. 

BMF, Schreiben v. 21.1.2020, III C 2 - S 7244/19/10002 :009


Schlagworte zum Thema:  Steuersatz , Umsatzsteuer
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