
Die Finanzverwaltung hatte in einem umfangreichen Schreiben v. 21.5.2019 zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung Stellung bezogen. Dieses Schreiben wurde nun erneut geändert und ergänzt.
BMF-Schreiben wurde geändert
Das Schreiben v. 21.5.2019 wurde sowohl an verschiedenen Stellen im Inhaltsverzeichnis also auch in verschiedenen Randziffern punktuell geändert und ergänzt. So werden beispielsweise Änderungen vorgenommen in Bezug auf die
- Verlustverrechnung
- Zinsschranke
- Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer
BMF, Schreiben v. 6.9.2022, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :025