Sachbezüge: Vorläufige Sachbezugswerte 2013 berechnet

Nach dem Entwurf der 5. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) werden die Sachbezugswerte 2013 ansteigen. Die neuen Werte gelten unter Vorbehalt ab 1.1.2013.

Die Werte für die Sachbezüge werden für das Jahr 2013 auf Grundlage der Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Dies erfolgt nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus, um eine weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2011 bis Juni 2012 um 2,5 %, für Unterkunft oder Mieten um 1,9 % gestiegen.

Sachbezugswert für Mahlzeiten

Der Wert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt 2013 für ein Frühstück 1,60 EUR (2012: 1,57 EUR). Der Wert für ein Mittag- oder Abendessen wird voraussichtlich angehoben. Bis 31.12.2012 galten 2,87 EUR, im Jahr 2013 sind voraussichtlich 2,93 EUR anzusetzen.

Der Monatswert für die Verpflegung wird für 2013 von 219 EUR auf 224 EUR angehoben.

Unterkunft und Mieten

Der Wert für Unterkunft oder Mieten wird voraussichtlich von 212 EUR auf 216 EUR angehoben. Bezogen auf den Quadratmeter gelten 2013 damit 3,80 EUR/m2 (bisher 3,70 EUR). Bei einfacher Ausstattung gelten 2013 voraussichtlich 3,10 EUR je Quadratmeter (bis 31.12.2012 noch 3,00 EUR). Weiterhin gilt jedoch die Regelung, dass der Wert der Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden kann, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV). Der ortsübliche Mietpreis ist unverändert entscheidend für den Wert einer freien Wohnung. Dafür ist auch für 2013 kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt worden.

Rechtsverordnung liegt in der Entwurfsfassung vor

Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt jährlich durch eine Änderungsverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. Der Entwurf zur 5. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung liegt aktuell vor. Mit Änderungen ist erfahrungsgemäß nicht zu rechnen. Es kann jedoch nie völlig ausgeschlossen werden.

Neue Werte sind ab 1.1.2013 anzusetzen

Die Verordnung soll am 1.1.2013 in Kraft treten. Damit können die Neuregelungen ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2013 angewendet werden. Die unter Vorbehalt genannten neuen Werte für gewährte Sachbezüge sind 2013 einheitlich sowohl steuerpflichtig als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

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