Krankenkassen fordern Reform des Finanzausgleichs
Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen haben eine rasche Reform des Finanzausgleichs unter den gesetzlichen Krankenkassen gefordert. Der Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), der die Gelder aus dem Gesundheitsfonds an die einzelnen Kassen nach der Schwere der Erkrankungen ihrer Versicherten verteilt, «erfüllt derzeit nicht sein Ziel, gleiche Chancen im Wettbewerb um eine gute Gesundheitsversorgung sicherzustellen», kritisierte das Kassen-Bündnis am 19. Juni 2017.
Das Bündnis umfasst insgesamt rund 42,3 Millionen der rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland. Der Erklärung haben sich den Angaben zufolge 91 von derzeit noch 113 gesetzlichen Kassen angeschlossen.
Unterschiedliche Zusatzbeiträge durch verzerrten Finanzausgleich
Die Kassen beklagen seit Jahren, dass die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) durch den derzeitigen Strukturausgleich außerordentlich begünstigt würden. Sie heben hervor, dass die heutigen Unterschiede bei den Zusatzbeitragssätzen, die alleine die Kassenmitglieder zahlen, maßgeblich auf Verzerrungen durch den Finanzausgleich zurückzuführen seien.
AOK: Finanzielle Stabilität erklärt sich über die Ausgaben
Der AOK-Bundesverband wies diese Darstellungen zurück. Der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch unterstrich, die finanzielle Stabilität des AOK-Systems erkläre sich nicht über die Einnahme-, sondern über die Ausgabenseite. Allein 2016 hätten die AOKen 1,1 Milliarden Euro weniger ausgegeben als die Konkurrenz.
Bevor die Wettbewerber gegen eine Bevorteilung der AOKen bei den Zuweisungen protestierten, sollten sie erklären, warum ihr Anstieg bei den Leistungsausgaben dauerhaft über dem Durchschnitt liege, erklärte Litsch und fügte hinzu: «Der Morbi-RSA hat nicht das Ziel, die Geschäftsergebnisse der Krankenkassen auszugleichen.» Im übrigen gebe es bei allen Kassenarten Kassen mit unterdurchschnittlichen und überdurchschnittlichen Zusatzbeiträgen.
Sondergutachten soll Finanzausgleich überprüfen
Das Gesundheitsministerium hat bis 30. September 2017 ein Sondergutachten in Auftrag gegeben, um die Wirkungen des Ausgleichsmechanismus zu überprüfen. Nach dem letzten Jahresausgleich von 2015 betrug den Angaben zufolge die Unterdeckung bei den Ersatzkassen 644 Millionen Euro, bei den Betriebskrankenkassen 166 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen 240 Millionen Euro. Die AOKen konnten dagegen eine Überdeckung von über einer Milliarde Euro ausweisen.
Rechtswidrige Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten
Das für die Kassenaufsicht zuständige Bundesversicherungsamt wies indessen darauf hin, dass viele Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten zur besseren Dokumentation von Patientendiagnosen immer noch Anreize für Manipulationen böten. Nahezu alle diese Verträge seien rechtswidrig. Hintergrund der Überprüfung waren Berichte aus dem vergangenen Jahr über Mauscheleien bei der Dokumentation von Diagnosen zugunsten der Kassen. Die AOKen sind nicht der Bundesaufsicht unterstellt, sondern der der Länder.
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