Fiktiveinstufung: Berufsferne rechtfertigt geringeres Arbeitslosengeld
Der Kläger absolvierte eine Ausbildung zum Informatikkaufmann und arbeitete anschließend bis Mitte 2006 etwa zwei Jahre in diesem Beruf. In der Folgezeit war er krankheitsbedingt nicht mehr berufstätig und bezog abwechselnd Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld und Krankengeld.
Arbeitslosengeld: Höhe anhand Fiktiveinkommen bestimmt
Auf seinen Mitte 2015 gestellten Antrag hin gewährte ihm die Beklagte Arbeitslosengeld und ermittelte dessen Höhe anhand eines fiktiven Arbeitsentgeltes, da der Kläger in den letzten zwei Jahren vor der erneuten Arbeitslosigkeit nicht mindestens 150 Tage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen war. In der Annahme fehlender aktueller Berufserfahrung legte sie dabei Qualifikationsgruppe 4 (ungelernte Beschäftigung) zugrunde.
Sozialgericht sprach höheres ALG zu
Der Kläger machte geltend, dass sich die Vermittlungsbemühungen der Beklagten hingegen an seinem Ausbildungsberuf zu orientieren hätten. Das Sozialgericht sprach ihm dementsprechend höheres Arbeitslosengeld nach Qualifikationsgruppe 3 zu.
LSG korrigiert Entscheidung zugunsten der Arbeitsagentur
Dem schloss sich das LSG nicht an. Zwar sei grundsätzlich im Rahmen der Fiktiveinstufung von der höchsten erlangten Qualifikation auszugehen. Eine Einstufung in die Qualifikationsgruppe 4 sei aber jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn - wie im Fall des Klägers - zwischen Aufgabe der Tätigkeit im Ausbildungsberuf infolge des Bezugs von Entgeltersatzleistungen und dem Beginn der Arbeitslosigkeit ein Zeitraum von gut neun Jahren liege.
Veränderte Arbeitsbedingungen im IT-Sektor
Dies gelte umso mehr angesichts der sich massiv verändernden Arbeitsbedingungen im IT-Sektor in den letzten zehn Jahren, die einen Vermittlungserfolg im Ausbildungsberuf nahezu undenkbar erscheinen ließen. Die Beklagte habe ihre Vermittlungsaktivitäten daher zu Recht auf Tätigkeiten erstreckt, die keinen Berufsabschluss erforderten.
Hinweis: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.1.2019, L 9 AL 50/18
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
370
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
2771
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
149
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
115
-
Zwei Bewerbungen pro Woche sind Arbeitslosen zumutbar
99
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
77
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
68
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
66
-
Sonstige Bezüge reduzieren das Elterngeld nicht
56
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
53
-
Sanktionen beim Bürgergeld treffen tausende Kinder in Deutschland
24.02.2026
-
Grüne bieten Zusammenarbeit für Sozialreformen an
20.02.2026
-
Kein Bürgergeld für Studierende
17.02.2026
-
Bundesregierung plant neue Grundsicherung und erntet Kritik aus den Ländern
02.02.2026
-
Scheinarbeitsverhältnisse schließen Kurzarbeitergeld aus
30.01.2026
-
Entwicklung der Widerspruchs- und Klagezahlen in Jobcentern 2025
13.01.2026
-
Kindergeld-Erhöhung ab Januar 2026
08.12.2025
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
04.12.2025
-
Bundesregierung plant Neuregelung der Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
27.11.2025
-
Keine Erstattung von Räumungsklagekosten durch Sozialhilfeträger
08.10.2025