Der Versicherungsnehmer bevollmächtigt bei Vertragsabschluss das Versicherungsunternehmen, die Pflegevorsorgezulage jährlich bei der zentralen Stelle zu beantragen. Die zentrale Stelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Der Zuschuss wird einmal jährlich direkt an das Versicherungsunternehmen gezahlt und dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben.

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